Geschrieben von Johannes Meinecke
Datum:
Der Göttinger Landrat Bernhard Reuter hat den Beschluss des Bundesrates zum Teilhabechancengesetz begrüßt. Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher erhalten nun unter anderem durch eine mehrjährige Förderung und Lohnkostenzuschüsse langfristige Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch seien langjährige Forderungen der Kommunen, erklärte Reuter, der auch Präsident des Niedersächsischen Landkreistages ist. Zuständig für die Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher sind allein die 16 kommunalen Jobcenter der niedersächsischen Landkreise. Nahezu alle von ihnen belegten seit Jahren bei den gesetzlichen Kennzahlen vorderste Plätze beim Abbau des Langzeitleistungsbezugs, so der Sprecher des Landkreistages, Landrat Peter Bohlmann aus Verden.