Polizeidirektion Göttingen: Maßnahmenpaket gegen Fehler bei Datensammlung
Die Polizeidirektion Göttingen hat ein Maßnahmenpaket initiiert, um künftig formelle Fehler bei der Datensammlung zu vermeiden. Nachdem bekannt wurde, dass die Polizei mindestens bis ins Jahr 2016 rechtswidrig fünf Aktenordner mit personenbezogenen Daten über Linke angelegt haben soll, gestand sie nun die Rechtswidrigkeit aus formellen Gründen ein. Datenschutzrechtlich sei eine Dateibeschreibung nötig gewesen, die jedoch nicht vorhanden war, so die Polizeidirektion. Der Datenschutz habe für die Arbeit einen hohen Stellenwert, sodass fortan alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden sollen, erklärte Polizeipräsident Uwe Lührig. Auch der Leiter der Polizeiinspektion Göttingen, Thomas Rath, unterstrich, dass Mitarbeiter künftig weiter dafür sensibilisiert werden und es unregelmäßige Prüfungen geben soll. Von den 24 eingereichten Klageschriften im Sommer 2017 ging es bei zwölf Klagen um die Erhebung und Speicherung von Daten in Aktenordnern. Davon räumte die Polizeidirektion nun in elf Fällen die Rechtswidrigkeit ein. Die Göttinger Grünen verlangen weiteren Aufklärungsbedarf. Es sei nicht hinnehmbar, dass Betroffene sogar beim Einkaufen beschattet worden seien.