Geschrieben von Andreas Miller
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Heute fand im Landgericht Göttingen der Prozessauftakt um eine versuchte Tötung und schwere Körperverletzung statt. Die Staatsanwalt wirft der 31-Jährigen Angeklagten vor, am Vormittag des 16. Aprils auf offener Straße in der Göttinger Innenstadt einen 42-Jährigen in Tötungsabsicht niedergestochen zu haben. Opfer und Angeklagte sollen am Tattag zufällig aufeinander getroffen sein, jedoch gab es zwischen beiden im Vorfeld schon Streitigkeiten. Die Angeklagte behauptete, dass das Tatopfer sie zwei Tage zuvor körperlich angegriffen und beleidigt habe, auch der Hund des Opfers habe sie und ihren Hund attackiert. Sie gab an, zum Tatzeitpunkt ein Taschenmesser gezogen zu haben, um damit den Hund des Opfers zu töten. Die Angeklagte bestritt jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und behauptete, einer ihrer beiden Begleiter habe den Mann niedergestochen, machte dazu jedoch keine eindeutigen Angaben. Das ebenfalls heute von der Kammer angehörte Opfer belastete die Angeklagte: er sei sich in seiner Vermutung sehr sicher, dass die 31-Jährige die Täterin sei. Der 42-Jährige erlitt schwere Verletzungen im Brustbereich und hat sich nach dem Messerstich in eine anliegende Arztpraxis retten können. Durch eintreffende Notärzte konnte Schlimmeres verhindert werden. Die Anhörung wird am 10. Oktober fortgesetzt.