Berufungsprozess um das Mitglied der „Volksbewegung Niedersachsen“ fortgesetzt
Im Berufungsprozess um das Mitglied der „Volksbewegung Niedersachsen“ hat das Landgericht Göttingen heute weitere Zeugen befragt. Polizeibeamte, die damals ermittelt haben, sowie der Hausmeister der Studentenverbindung sagten aus. Ein Polizist wiederholte noch einmal, wie die Vernehmung des Zeugen verlaufen ist, der am besagten Abend den Angeklagten begleitet hat. Der Angeklagte soll im Juli 2015 einen Sprecher der Wohnrauminitiative tätlich angegriffen haben. Im Mai 2016 verurteilte das Amtsgericht Göttingen ihn wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein. Der Berufungsprozess wird am 21. November fortgeführt.