Göttinger Verwaltungsgericht urteilt zur erkennungsdienstlichen Behandlung
Beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs dürfen Beschuldigte auch ohne Verurteilung und gegen ihren Willen einer erkennungsdienstlichen Behandlung der Polizei unterzogen werden. Ein entsprechendes Urteil hat nun das Göttinger Verwaltungsgericht gefällt. Damit hat es die Klage eines Hann. Mündeners gegen die Polizeidirektion Göttingen abgewiesen. Medienberichten zufolge soll der Mann kinderpornografische Dateien besessen und einen Jugendlichen sexuell missbraucht haben. Weil er sich weigerte, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen, zog er vor Gericht. Dieses begründete die Entscheidung nun damit, dass die erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualdelikten gerechtfertigt sei. Gegen den Hann. Mündener war Ende 2015 Strafanzeige erlassen worden. Er soll einem Jugendlichen Geld geboten haben, damit dieser sich ausziehe und sexuelle Handlungen vornehme.