Geschrieben von Julia Kleine
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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert fehlende Zollkontrollen im Landkreis Göttingen. Vor allem im Gastgewerbe würden Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn zu selten geahndet. Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Braunschweig im vergangenen Jahr lediglich gut vier Prozent aller Hotels und Gaststätten. NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann nennt die Zahlen alarmierend: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus“, so Tessmann wörtlich. Die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, sei noch immer viel zu hoch. Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Göttingen nun dringend ausweiten, fordert Tessmann. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent.