Verwaltungsgericht Göttingen untersagt Aufstellung privater Altkleidercontainer
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat Klagen von zwei privaten Altkleidersammlern abgewiesen. Sie dürfen keine Altkleidercontainer in Göttingen aufstellen. Die Stadtverwaltung untersagte den Klägerinnen die Sammlungen mit der Begründung, ihre Planungssicherheit und Organisationsverantwortung in diesem Bereich der Abfallentsorgung sei beeinträchtigt. Das Gericht bestätigt die Auffassung der Stadt, dass diese bereits ein hochwertiges getrenntes Erfassungssystem im Altkleiderbereich unterhalte. Dieses sei durch auf den Markt drängende private Altkleiderentsorger gefährdet. Die Stadt Göttingen unterhält etwa 155 Altkleidercontainer im Stadtgebiet. Sie sind so aufgestellt, dass kein Einwohner mehr als 500 Meter von der nächsten Sammelstelle entfernt wohnt. Im Jahr 2015 sammelte die Stadt so 581 Tonnen Altkleider und erzielte pro Tonne einen Überschuss in Höhe von 500 Euro.