Sozialgericht Hildesheim: Landkreis Göttingen muss Unterkunftskosten neu berechnen
Das Gutachten der Firma Analyse & Konzepte, das die Grundlage für die Wohnkostenberechnung von Leistungsempfängern nach dem SGB II bildet und auf das sich der Landkreis Göttingen gestützt hat, ist rechtswidrig. Das hat nun das Sozialgericht Hildesheim entschieden. Es begründet dies damit, dass das Gutachten nicht den vom Bundessozialgericht formulierten Anforderungen entspreche. Die Firma Analyse & Konzepte habe in ihrer Beurteilung einen Vergleichsraum für die Stadt Göttingen sowie für Rosdorf und Bovenden gebildet, was nicht zulässig sei. Die Stadt Göttingen sei nicht mit den beiden Gemeinden vergleichbar, da sie universitäre Strukturen habe. Unterschiede wären bereits in den Mietstufen der Wohngeldtabelle ersichtlich. Der Landkreis Göttingen muss nun den jeweiligen Klägern die Unterkunftskosten nach der Wohngeldtabelle gewähren und zusätzlich einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent errechnen. Da die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, kann Berufung eingelegt werden.