Polizeidirektion Göttingen begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht
Die Polizeidirektion Göttingen kritisiert die Generalstaatsanwaltschaft Celle für ihre Berichterstattung. Zwar seien bei den beiden in Göttingen festgenommenen Gefährdern keine Waffen gefunden worden, allerdings hätten sie zu jedem Zeitpunkt Zugriff darauf gehabt, um einen Anschlag auszuführen. Der Präsident der Polizeidirektion Göttingen, Uwe Lührig, wörtlich: „Die Polizei musste daher zeitnah, schnell und konsequent vorgehen. Durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Einschätzung der Polizei Göttingen bezüglich eines bevorstehenden terroristischen Anschlages vollumfänglich bestätigt.“ Anfang Februar hatte die Polizei in Göttingen und Kassel zwölf Objekte durchsucht und dabei auch Waffen und Munition gefunden. Bisher sei deren Zuordnung noch nicht abgeschlossen.