Landkreis Göttingen unterliegt vor Gericht erneut wegen Unterkunftskostenberechnung
Nachdem der Landkreis Göttingen bereits die Unterkunftskosten für das Stadtgebiet Göttingen neu berechnen muss, unterlag er nun erneut dem Sozialgericht Hildesheim. Dieses hatte entschieden, dass auch die Unterkunftskosten in Hann. Münden einer falschen Berechnung zugrunde liegen. Geklagt hatte eine dreiköpfige Familie, der die Leistungen im März 2013 wegen eines Gutachtens der Firma Analyse und Konzepte gekürzt worden waren. Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger vor Gericht vertrat, erklärte: „Wir tragen seit Jahren vor, dass das Gutachten unsachgemäß Hann. Münden und Staufenberg zu einem einzigen Vergleichsraum vermengt hat, erforderliche Wohnungsstandards nicht erhoben wurden und die Ergebnisse auf Schätzungen aufgrund von Durchschnittszahlen aus dem Jahr 2006 beruhen, die nicht mal in den jeweiligen Gemeinden selbst erhoben wurden.“ Der Landkreis dürfe die Unterkunftskosten nicht länger anhand zu niedriger Vorgaben bestimmen, die rechtswidrig seien, so das Sozialgericht. Die Kläger erhalten nun Nachzahlungen in Höhe von bis zu 73 Euro pro Monat über mehr als zwei Jahre.