Geschrieben von Jennifer Bullert
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Im vergangenen Jahr haben die Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen Geldauflagen in Höhe von rund 405.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Verglichen mit dem Vorjahr ist das eine Steigerung um fast 145.000 Euro. Die Auflagen waren im Rahmen von Strafverfahren vergeben worden. Dabei haben im vergangenen Jahr Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe mit fast 88.000 Euro die größte Summe erhalten. Das Geld wurde aber auch für die Hilfe für Suchtgefährdete sowie für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte eingesetzt. Von den Geldauflagen profitierten insgesamt 126 Empfänger, die überwiegend in der Region ansässig sind.