Datenschutzkonferenz in Göttingen: Kritik an Videoüberwachung mit Gesichsterkennung
Gestern endete die 93. Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Göttingen. Die Schwerpunkte der Konferenz waren die Forderung nach mehr Einsatz für den Datenschutz in der Politik und Wirtschaft und die Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung. In der dort verfassten Göttinger Erklärung weisen die Datenschutzbeauftragten auf die Vereinbarkeit von Datenschutz und Digitalisierung hin. Dazu die niedersächsische Landesbeauftragte Barbara Thiel: „Dass wir im Bereich der Inneren Sicherheit auf der einen Seite und im Bereich der Wirtschaft auf der anderen Seite eine Haltung feststellen, die den Datenschutz als Bremse darstellt. Die den Datenschutz stigmatisiert letzten Endes. Die dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht den Stellenwert einräumt, den es haben sollte.“ Außerdem kritisierten die Datenschutzbeauftragten das Pilotprojekt der Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung. Bei dieser Überwachungsform werden aufgenommene Bilder von Personen mit einer Datenbank abgeglichen, um mögliche Verbrecher zu identifizieren. In beiden Punkten sehen die Datenschutzbeauftragten zunehmend das Problem, dass das Grundrecht des Datenschutzes in Frage gestellt wird.