Geschrieben von Jeanine Rudat
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Die in Göttingen Anfang Februar wegen Terrorverdachts festgenommenen Männer werden abgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Entscheidung des Niedersächsischen Innenministeriums bestätigt. Den Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz, mit denen die Betroffenen ihre Abschiebungen verhindern wollten, hat es nicht entsprochen. „Unsere Rechtsposition ist damit bestätigt“, so Innenminister Boris Pistorius. „Wir haben das schärfste Schwert des Ausländerrechts angewendet, um eine konkrete Gefahr abzuwenden. Ich bin sehr zufrieden, dass das Gericht unserer Einschätzung folgt. Bestimmte Modalitäten für den konkreten Rückführungsvollzug sind noch einzuhalten, aber wir können die Männer jetzt abschieben. Wir senden damit bundesweit ein klares Signal an alle Fanatiker, dass wir ihnen keinen Zentimeter für ihre menschenverachtenden Pläne lassen. Sie haben jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel zu rechnen. Völlig egal, ob sie hier aufgewachsen sind oder nicht“, so Pistorius. Beide Gefährder sollen jetzt so schnell wie möglich abgeschoben werden. Danach gilt für sie ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot. Die Männer waren Anfang Februar in Göttingen von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Hintergrund war die Gefahr eines möglicherweise konkret bevorstehenden terroristischen Anschlags.