Mitarbeiter des Göttinger Staatsschutzes wurden von Staatsanwaltschaft entlastet
Gegen die wegen Aktenvernichtung angezeigten Mitarbeiter des Staatsschutzes der Polizeiinspektion Göttingen wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Göttinger Staatsanwaltschaft gab heute bekannt, dass kein Anfangsverdacht gesehen wird. Zuvor war gegen unbekannte Polizeibeamte des Fachkommissariats Anzeige wegen versuchter Strafvereitelung im Amt, Urkundenunterdrückung und Unterdrückung von Beweismitteln erstattet worden, weil diese unrechtmäßig eine Datensammlung über Hunderte von Personen aus der linken Szene in Göttingen vernichtet haben sollen. Laut internen Untersuchungen der Polizei habe es sich bei den Akten um seit Ende 2015 nicht mehr aktualisierte Datenbestände gehandelt. Diese seien von Mitarbeitern des Staatsschutzes Mitte 2016 vernichtet worden, weil sie nicht mehr benötigt worden seien. Die Vernichtung sei demnach erfolgt, bevor der ehemalige Mitarbeiter des Staatsschutzes die Absicht äußerte, vertrauliche dienstliche Dokumente veröffentlichen zu wollen. Durch diesen Fall war die Datensammlung des Staatsschutzes erst bekannt geworden. Der Göttinger Polizeipräsident, Uwe Lührig, betonte, man arbeite weiter intensiv an der rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes.