Geschrieben von Julia Kleine
Datum:
Die Rechtsanwälte Sven Adam und Christian Woldmann haben wegen der abgelehnten Aufnahme von Ermittlungen im Fall der Aktenvernichtung beim Göttinger Staatsschutz Beschwerde erhoben. Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Göttingen verkündet, nicht gegen die Beamten ermitteln zu wollen, die wegen des Verdachts auf Strafvereitelung und Beweismittelunterdrückung angezeigt worden waren. Aus den Aussagen der Staatsanwaltschaft könne man schließen, dass die strittige Datensammlung ohne Errichtungsanordnung angelegt und geführt worden sei. Formal sollte dies zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenerhebung führen, so Rechtsanwalt Adam. Außerdem gehe aus einer Pressemitteilung der Polizeidirektion hervor, dass die strittige Datensammlung Mitte 2016 vernichtet worden sein soll. Zu diesem Zeitpunkt wären dem Staatsschutz nach Aktenlage die Vorwürfe des pensionierten Beamten bereits bekannt gewesen. Adam und Woldmann vermuten weiterhin, dass die Datensammlung verschwinden sollte, bevor sie einer datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden konnte. Von einer Entlastung des Staatsschutzes könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sprechen, so Adam weiter. Aktuell sind vor dem Verwaltungsgericht 18 Klagen gegen die Datenerhebung über Angehörige der linken Szene in Göttingen anhängig.