Geschrieben von Jeanine Rudat
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Im Göttinger Transplantationsskandal hat der Bundesgerichtshof gestern den Freispruch eines Mediziners des Göttinger Landgerichts bestätigt. Er hatte in mehreren Fällen falsche Angaben gegenüber Eurotransplant veranlasst, um die Aussichten seiner Patienten auf eine Organzuteilung zu erhöhen. Das Landgericht hatte den Angeklagten von dem Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Er habe nicht mit Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz gehandelt. Er habe begründet darauf vertraut, dass etwa „übersprungene“ Patienten keinen gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar versterben würden. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Doch diese wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgelehnt.