Geschrieben von Jennifer Bullert
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Der Göttinger Integrationsrat zeigt sich bestürzt über die Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau, die Flüchtlingsunterkunft Siekhöhe weiterhin zu erhalten. Der Beschluss führe dazu, dass die Bedingungen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge niedrigschwellig angesetzt und zudem auch ihre Schutzrechte beschnitten werden würden. Der Integrationsrat bemängelt, dass gerade in der Siekhöhe die Expertise von Sozialarbeitern benötigt werde, da sich dort die Wohn- und Lebensbedingungen als schwierig herausgestellt hätten. Zudem sprechen sich die Integrationsratsmitglieder gegen ein kommunales Clearing aus, weil damit Schutzrechte der Flüchtlinge beschnitten werden würden. Das Clearing dient dazu, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zu identifizieren. Seit Juli 2015 gebe es dafür eine entsprechende EU-Aufnahmerichtlinie, die in Deutschland umgesetzt werden müsse. Der Integrationsrat rechnet damit, dass rund 60 Prozent der Flüchtlinge in Göttingen als besonders schutzbedürftig gelten. Eine Unterbringung in der Siekhöhe würde den EU-Aufnahmerichtlinien widersprechen.