Geschrieben von Jennifer Bullert
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Bei Alkoholtestkäufen hat die Polizei in Northeim, Moringen und Hardegsen am Montag in zwei von zehn Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Das Verkaufspersonal beider Betriebe muss nun mit einem Bußgeld rechnen. Zwar ließen sich die Verkäufer in allen Fällen den Personalausweis zeigen, allerdings verrechneten sie sich zwei Mal beim richtigen Alter. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist vor diesem Hintergrund auf die Nutzung der sogenannten Altersdrehscheibe hin. Mit dieser werde den Verkäufern die Alterskontrolle erleichtert. Der Landkreis Northeim stellt die Altersdrehscheiben auf Nachfrage unter Tel. 05551 708232 bereit.

Vorbildliches Verhalten in einem Northeimer Supermarkt: Die Verkäuferin hielt sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Hier wurden die jugendlichen Testkäuferinnen nach ihrem Ausweis gefragt und bekamen keinen Alkohol. (Bild: Landkreis Northeim)