Geschrieben von Julia Kleine
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Die Stadt Göttingen nimmt auch in diesem Jahr zum Jahreswechsel ihre Parkscheinautomaten zum Schutz vor Vandalismusschäden außer Betrieb. In der Parkzone II werden die 164 Automaten seit heute nach und nach abgeschaltet. In der Innenstadt (Parkzone I) werden die 43 Automaten ab Freitag außer Betrieb genommen. Wer an einem verschlossenen Automaten parkt, muss in seinem Wagen eine Parkscheibe gut sichtbar auslegen. Grundsätzlich besteht in der Parkzone II eine Parkhöchstdauer von vier Stunden. Ausgenommen sind die Bereiche Humboldtallee, Von-Siebold-Straße, am Kreuzbergring im Abschnitt Humboldtallee bis Nikolausberger Weg sowie Nikolausberger Weg im Abschnitt Goßlerstraße bis Kreuzbergring. Hier beträgt die Parkhöchstdauer sechs Stunden. Von der Parkhöchstdauer nicht betroffen sind die Bereiche Waldweg, Am Papenberg sowie Zimmermannstraße. Gebührenpflicht in beiden Parkzonen der Stadt herrscht wieder ab dem 2. Januar.