Prozess um Tötungsdelikt in Göttingen geht weiter
Im Prozess gegen eine 31-jährige Göttingerin sind gestern im Landgericht Göttingen ein weiterer Zeuge sowie der psychiatrische Gutachter angehört worden. Der Frau wird vorgeworfen am 16. April diesen Jahres in der Göttinger Innenstadt einen 42-jährigen Bekannten in Tötungsabsicht niedergestochen und schwer verletzt zu haben. Die Angeklagte streitet die Tat bis heute ab. Im Fokus stand gestern die psychische Verfassung der heroinabhängigen Frau. Dem psychiatrischen Gutachter zufolge habe die Angeklagte unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, die jedoch vor dem Hintergrund einer Mehrfachabhängigkeit gesehen werden müsse. Wegen ihrer psychischen Verfassung und einem der Tat vorausgegangenen Konflikt mit dem Opfer habe mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuerungsminderung vorgelegen, jedoch sei die psychiatrische Grundlage für eine Tat im Affekt nicht gegeben, so der Gutachter. Das Gericht wies schließlich darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung oder im anderen Fall in einer Erziehungsanstalt als Maßregel in Erwägung gezogen werde. Falls die Beweisführung abgeschlossen werden kann, soll am 2. Januar das Urteil verkündet werden.