Geschrieben von Jennifer Bullert
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Bei Rittmarshausen wird kein Windpark entstehen. Das Unternehmen Turbo-Wind ist nun mit einer Berufung gegen ein Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts gescheitert. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgewiesen. Das berichtet das Göttinger Tageblatt. Zu der gerichtlichen Auseinandersetzung war es gekommen, weil der Landkreis Göttingen keine Genehmigung für die Errichtung von fünf Windenergieanlagen erteilt hatte. Die Anlagen hätten bei Rittmarshausen und Wöllmarshausen entstehen sollen. Die Fläche war zuvor als Vorranggebiet ausgewiesen worden, ist jedoch von einem Vogelschutzgebiet umgeben. Dort sei auch der besonders gefährdete Rotmilan angesiedelt. Der Landkreis verweigerte aus diesem Grund die Genehmigung. Er erklärte, dass Tiere sich nicht an fiktive Grenzen halten würden. Daraufhin klagte Turbo-Wind. Das Göttinger Verwaltungsgericht entschied jedoch im Sinne des Landkreises. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnte nun eine weitere Berufung ab. Turbo-Wind habe sich nun dagegen entschieden, den Landkreis auf einen Schadensersatz von drei Millionen Euro zu verklagen, um seine Planungskosten erstattet zu bekommen. Jedoch plane das Unternehmen nun auch keine weiteren Investitionen mehr in der Region.