Geschrieben von Julia Kleine
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Die Göttinger CDU-Kreistagsfraktion will die Schülerbeförderung im fusionierten Landkreis angleichen. Mit dieser Regelung sollen Familien im Altkreis Osterode spürbar entlastet werden. Der Vorschlag der CDU hätte zur Folge, dass innerhalb geschlossener Ortschaften für Schüler bis zum sechsten Schuljahr ein Beförderungs- oder Erstattungsanspruch bereits ab einem Schulweg von 2,5 Kilometern, ab dem siebten Schuljahr ab drei Kilometern besteht. Zwischen zwei geschlossenen Ortschaften würde der Anspruch für alle Schüler ab einem Schulweg von zwei Kilometern bestehen. Die Regelungen der bisherigen Schülerbeförderungssatzungen der Altkreise Osterode und Göttingen gelten übergangsweise noch bis Ende Juli 2018.