Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Asklepios Psychiatrie muss ihre Abmahnung gegen eine Pflegekraft zurücknehmen. Das hat gestern das Göttinger Arbeitsgericht entschieden. Demnach dürfen Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen, wenn Angestellte eine Gefährdungsanzeige stellen, weil sie wegen fehlenden Personals Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb befürchten. Die examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin hatte die Anzeige nicht zurücknehmen wollen, woraufhin Asklepios ihr eine Abmahnung erteilte. Wie das Göttinger Tageblatt berichtet, urteilte das Arbeitsgericht im Sinne der Pflegefachkraft, da die Abmahnung dem Arbeitsschutzgesetz widerspreche. Dieses nehme Arbeitnehmer in die Pflicht, die Entstehung von Gefährdungslagen zu vermeiden. Es sei dabei unerheblich, ob es objektiv eine solche Lage gebe oder ob die Situation subjektiv als gefährlich empfunden werde. Dem Arbeitgeber stehe daher nicht zu, eine Abmahnung auszusprechen. Er könne lediglich mit einer Gegendarstellung reagieren.