Göttinger Verwaltungsgericht hat Klagen mehrerer Spielhallenbetreiber abgewiesen
Das Göttinger Verwaltungsgericht hat gestern Klagen und Eilanträge mehrerer Spielhallenbetreiber abgewiesen. Damit ist der Versuch, ihre per Los bestimmte Schließung abzuwenden, gescheitert. Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten ist eine Verschärfung der Rechtslage für Spielhallen. Ziel der Neuregelung ist es, das Angebot von Spielhallen an einem Ort zu begrenzen und so wirksamer als bisher die Spielsucht zu bekämpfen. Seit 2012 müssen Spielhallen in Niedersachsen grundsätzlich einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Bis zum 30. Juni durften bestehende Spielhallen ohne weitere Erlaubnis betrieben werden. Geklagt hatten Spielhallenbetreiber, die fünf Spielhallen in einem Göttinger Einkaufszentrum betreiben, die zum selben Unternehmensverbund gehören. Die beklagte Stadt Göttingen hatte durch Los entschieden, welches Unternehmen bestehen bleiben darf und welches schließen muss. Den nicht ausgewählten Unternehmen hat sie eine weitere Erlaubnis nicht erteilt.