Geschrieben von Jennifer Bullert
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Wegen zweifacher sexueller Nötigung und Körperverletzung hat das Amtsgericht Göttingen gestern einen 20-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll im vergangenen September drei Frauen angegriffen und sexuell genötigt haben. Nach Angaben des Göttinger Tageblatts konnte vor Gericht jedoch nicht eindeutig bewiesen werden, dass der 20-Jährige für alle drei Übergriffe verantwortlich ist. Im Dezember soll er zudem eine weitere Frau belästigt haben. Diese meldete den Vorfall der Polizei und half bei der Anfertigung eines Phantombildes. Der Angreifer konnte schließlich im April identifiziert werden. Vor Gericht räumte er seine Schuld ein und erklärte, vor den Taten viel Alkohol konsumiert zu haben. Das Gericht sah darin jedoch keinen Grund, das Strafmaß zu mildern. Von den vier Anklagepunkten wurde er in zwei Fällen schuldig gesprochen. Obwohl nach Jugendstrafrecht geurteilt wurde, ist die Strafe nicht zur Bewährung ausgeschrieben. Der 20-Jährige war zuvor bereits einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und habe sich zuletzt in Untersuchungshaft wenig kooperativ gezeigt. Zudem hätten die Angriffe die Lebensqualität seiner Opfer beeinträchtigt.