Bundesverwaltungsgericht: Abschiebung von islamistischen Gefährdern aus Göttingen rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der beiden in Göttingen festgenommenen Gefährder gegen ihre Abschiebung zurückgewiesen. Die Abschiebung des 27-jährigen Algeriers und des 23-jährigen Nigerianers, die beide in Deutschland geboren und aufgewachsen waren, sei auch ohne konkrete Gefahr rechtmäßig. Wie verschiedene Medien berichten, begründete das Gericht das Urteil damit, dass beide Männer der radikal-islamistischen Szene angehört und mit dem Islamischen Staat sympathisiert haben sollen. Zudem hätten sie wiederholt angekündigt, Waffen für Anschläge einsetzen zu wollen. Im Fall der beiden Männer kam dabei erstmals der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes zum Tragen. Dieser sieht vor, potenzielle Gefährder abzuschieben, sollten sie die Sicherheitslage Deutschlands bedrohen. Die Ausweisung sahen beide jedoch als rechtswidrig an und hatten geklagt. Im April wurde der Nigerianer ausgewiesen, die Abschiebung des Algeriers geschah im Juli. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius zeigte sich erfreut über das Urteil. Auch in Zukunft sollen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um gegen Extremisten vorzugehen, erklärte Pistorius. Unklar bleibt noch, ob das lebenslange Wiedereinreiseverbot rechtswidrig ist. Darüber soll nun das Göttinger Verwaltungsgericht entscheiden.