Geschrieben von Jennifer Bullert
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Weil er seiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen ist, hat das Verwaltungsgericht Göttingen einem Fahrlehrer seine Fahrlehrererlaubnis entzogen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass er gesetzlich dazu verpflichtet wäre, alle vier Jahre an einem entsprechenden Lehrgang teilzunehmen. Bei zweimaliger Verweigerung drohe der Entzug der Fahrlehrererlaubnis. Ende 2015 hatte der Landkreis Göttingen auf eine anstehende Fortbildung hingewiesen. An dieser habe der Fahrlehrer auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht teilgenommen. Er hatte gegen den Entzug seiner Erlaubnis Klage erhoben und Rechtsschutz ersucht. Dies lehnte das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Verweigerung jedoch ab.