Geschrieben von Alexandra Kübler
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Im Prozess um den Bankraub in Wieda haben heute die Staatsanwaltschaft und die Pflichtverteidiger ihre Plädoyers gehalten. Zu dem Fahrer des Fluchtautos sagte die Staatsanwältin aus, dass sie ihm seine Wiedergutmachung und Reue abnehme und somit eine Freiheitsstrafe auf Bewährung vorsehe. Bei den anderen beiden Tätern sei eine Entziehungsanstalt die richtige Lösung. Beide leiden an einem Drogenproblem. Die Entschuldigung der beiden gegenüber den Bankangestellten habe sie ihnen nicht abgekauft. Der Täter, der mit der Waffe in die Bank kam solle unter das Jugendgesetz fallen, da er zum Tatzeitpunkt noch 18 war. Die Pflichtverteidiger stimmten dem Plädoyer der Staatsanwältin im Großen und Ganzen zu. Am kommenden Donnerstag soll das Urteil verkündet werden.