Geschrieben von Christian Zschörnig
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Im so genannten Steinwurfprozess ist der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Der Hauptvorwurf des versuchten Mordes wurde fallen gelassen. Im Prozess konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Absicht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten. Die Schwurkammer des Landgerichts Göttingen sprach ihn in allen übrig gebliebenen Punkten schuldig, unter anderem der Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Urkundenfälschung und mehrfachen Verstoßes gegen ein früher verhängtes Kontaktverbot. Der Angeklagte kündigte nach dem Urteil an, Revision einzulegen.