Geschrieben von Jeanine Rudat
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Im Steinwurfprozess verkünden die Richter am Göttinger Landgericht heute das Urteil. Gestern hatte die Staatsanwaltschaft bei seinem Plädoyer eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und 2.000 Euro Geldstrafe für den 29-jährigen Angeklagten gefordert. Während der Hauptvorwurf des versuchten Mordes bereits im Laufe des Verfahrens fallen gelassen wurde, sah die Staatsanwaltschaft den Angeklagten in allen übrigen Punkten als schuldig an. Dazu zählen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Urkundenfälschung. Die Verteidigung des 29-Jährigen plädierte auf Freispruch.