Göttinger müssen 2017 keine Gebühren für Straßenreinigung bezahlen
Die Stadt Göttingen wird voraussichtlich 2017 keine Gebühren für die Straßenreinigung erheben. Das ergibt die überarbeitete Straßenreinigungssatzung. Das Verwaltungsgericht Göttingen und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten die bisherige Satzung für ungültig erklärt. Der erste Stadtrat, Hans-Peter Suermann, über die Hintergründe: „Die Einzelheiten der jährlich anzustellenden Kalkulation sind sehr kompliziert. Das Göttinger Verwaltungsgericht hat uns als Stadt aufgegeben, dass wir rückwärtig für die Jahre bis 2006 diese Kalkulation noch mal verändern müssen. Bei der Gelegenheit hat sich ergeben, dass in der Vergangenheit in bestimmten Bereichen dann eine zu hohe Gebühr genommen wurde und die muss jetzt eben in der Gesamtkalkulation wieder zurück gegeben werden und das passiert im Jahr 2017.“ Die neue Satzung beinhaltet nur noch drei statt vier Klassen für den Winterdienst. Bürger können auf der Internetseite der Stadt Göttingen einsehen, in welche Kategorie ihr Straßenabschnitt eingeteilt worden ist. Aufgrund der Änderungen werden 2018 neue Beiträge pro Frontmeter eines Grundstückes erhoben. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am 16. Dezember über die neue Satzung entscheiden.