Geschrieben von Jonas Rietschel
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Der Landkreis Göttingen ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Gestern ist in Peine der erste niedersächsische Fall der Geflügelpest festgestellt worden. Nach der gegenwärtigen Risikoeinschätzung für den Landkreis Göttingen ist derzeit jedoch keine Stallpflicht für Geflügel angeordnet worden. Der Landkreis mahnte Geflügelhalter, „Biosicherheitsmaßnahmen“ dringend zu beachten. So soll die Einschleppung der Geflügelpest verhindert werden. Geflügelhalter sollen nun unter anderem Sicherstellen, dass Futter und Wasser von freilaufenden Tieren nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen kann. Die gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch die Geflügelpest wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand als gering angesehen.