Geschrieben von Mathilde Lemesle
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Das Arbeitsgericht Göttingen hat zwei Kündigungsschutzklagen vom ehemaligen Geschäftsführer der Volkshochschule Göttingen Osterode, Thomas Eberwien, zurückgewiesen. Das Gericht begründet den Schritt damit, dass der Tätigkeit des Geschäftsführers kein weisungsgebundener Arbeitsvertrag zugrunde liegt, sondern ein weisungsfreier Dienstvertrag. Eberwien hatte geklagt, weil er der Auffassung war, dass die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vertraglich ausgeschlossen sei. Eberwien kann gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen. Er war Mitte September fristlos gekündigt worden. Hintergrund war der Verdacht der Untreue, da Eberwien die Firmenkreditkarte für private Reisen benutzt haben soll.