Geschrieben von Norma Jean Böger
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Die Sonne scheint, es wird langsamer wärmer und die Zugvögel kehren aus dem Süden zurück. So auch die Schwalben, die zu den besonders geschützten Tieren gehören. Der Landkreis Northeim bittet daher um Rücksicht: Die Schwalben dürfen nicht gestört, gefangen, verletzt oder sogar getötet werden. Vor allem die Nester und das Brutmaterial der Vögel dürfen nicht zerstört werden, denn Schwalben kehren im folgenden Jahr wieder in ihre Nester zurück. Sollte gegen diese Schutzvorschrift verstoßen werden, droht eine Geldbuße oder sogar eine Strafverfolgung. Damit die Schwalben geschützt werden und auch weiterhin in der Region nisten, bittet der Landkreis außerdem um Hilfe für die Tiere. Eine kleine Einflugöffnung in Scheunen und das Auffüllen ausgetrockneter Pfützen mit Wasser bietet ihnen Hilfe beim Nestbau. Weitere Informationen zum Schutz der Schwalben gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim unter der Telefonnummer 05551/708135.