Göttinger Verbraucherzentrale macht auf Ende des unbegrenzten Widerrufsrechts aufmerksam
Die Göttinger Verbraucherzentrale macht auf das Ende des unbegrenzten Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung aufmerksam. „Die älteren meist noch mit wesentlich höheren Zinsen abgeschlossenen Verträge können oft heute noch widerrufen werden“, sagt Oliver Hartz, Honoraranwalt der Göttinger Verbraucherzentrale. Ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann auf das aktuell viel günstigere Zinsniveau umgeschuldet werden. Dadurch können mehrere 10.000 Euro gespart werden. Auch wer bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, könnte den „Widerrufsjoker“ ziehen und den gezahlten Betrag zurückfordern. So wurde beispielsweise die Baden-Württembergische Bank aus Stuttgart verurteilt, einem Kunden eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von über 64.000 zurückzuzahlen. Am 21. Juni erlischt, laut einem Beschluss der Bundesregierung, das unbegrenzte Widerrufsrecht für Verträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden.