Verbindungsstudent wegen Schüssen auf linkes Studentenwohnheim verurteilt
Das Amtsgericht Göttingen hat heute über einen Verbindungsstudenten verhandelt, der im vergangenen Sommer auf das Wohnheim in der Bühlstraße schoss. Das Urteil wurde auf 90 Tagessätze à 20 Euro festgelegt. Der 22-jährige Student hatte auf ein Fenster auf der gegenüberliegenden Straßenseite rund 40 Schüsse abgefeuert. Er benutzte dabei ein Softair-Gewehr mit Plastikkugeln. Der 22-Jährige sagte, er sei nicht waffenaffin und habe es aus Langeweile getan. Die Schüsse trafen in das Wohnzimmer des linken Studentenwohnheims. Dort probte gerade eine Musikgruppe. Dabei wurde niemand verletzt, trotzdem sprach der Staatsanwalt von versuchter Körperverletzung. Die Tat wäre kein dummer Jungendstreich, sie sei heimtückisch ausgeführt. Die Verteidigung sah die Tat als jugendliche Verfehlung. Der Berufsweg des 22-Jährigen sollte davon nicht beeinträchtigt werden. Der Richter folgte bei seinem Urteil dem Staatsanwalt. Das Urteil kann binnen einer Woche angefochten werden.