Mord an chinesische Studentin: Verteidigung legt Revision ein
Der Mord an der chinesischen Studentin in Göttingen wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Verteidigung hat gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen Revision eingelegt. Das Gericht hatte die 28-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie soll eine 24-jährige Studentin aus China aus Eifersucht getötet haben. Das Mordmerkmal der Heimtücke und das der niederen Beweggründe seien erfüllt gewesen, so der Richter bei der Urteilsverkündung. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.