Geschrieben von Jeanine Rudat
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Der Landkreis Göttingen setzt das Verfahren zur Anpassung des Landschaftsschutzgebiets „Reinhäuser Wald“ aus. Alle zum ökologischen Netz „Natura 2000“ gehörenden Schutzgebiete müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Bei der Modifizierung des FFH-Gebiets „Reinhäuser Wald“, die im Februar gestartet ist, ist dem Landkreis ein Formfehler unterlaufen. Dieser könnte zwar kurzfristig behoben werden, so ein Sprecher, aber der Landkreis möchte zuvor die bisher eingegangenen Einwendungen in die Verordnung einarbeiten. Außerdem möchte er weitere Felsen im „Reinhäuser Wald“ untersuchen. Eine Überprüfung durch den Bodendenkmalschutz hatte ergeben, dass ungefähr die Hälfte der Felsen nicht weiter beklettert werden dürfen. Auch das nähere Umfeld der Felsen darf nicht betreten werden, da zahlreiche Felsschutzdächer von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe Niedersachsens sind. Um weitere Felsen zu ermitteln, die möglicherweise zum Klettern freigegeben werden könnten, sind naturschutzfachliche Untersuchungen an bisher nicht vorgesehenen Felsen des FFH-Gebiets notwendig.