Geschrieben von Mathilde Lemesle
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Die Stadt Hann. Münden ist mit einer Klage gegen Abwasserabgabenbescheide vom Göttinger Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Dabei geht es um die Abgabe für das Jahr 2012, die die Stadt Hann. Münden als Betreiber der Abwasseranlage an den Landkreis Göttingen entrichten muss. Die Summe richtet sich nach den Schadstoffwerten in dem Wasser, das in die Weser geleitet wird. Im Januar 2012 war es nach großen Niederschlägen zu einem Störfall gekommen. Dabei floss eine Stunde lang schlammiges Abwasser in die Weser. Eine Gefahr für die Umwelt bestand zwar nicht, es wurden aber erhöhte Schadstoffwerte gemessen. Dadurch hätten sich die Gebühren um das 20-Fache erhöht. Nach Gesprächen mit dem Landkreis und der Rechtsaufsicht des niedersächsischen Umweltministeriums sei beschlossen worden, dass die erhöhte Abgabe fällig sei, jedoch nur um das 10-Fache des Normalbetrags. Die Stadt Hann. Münden war damit allerdings nicht zufrieden und klagte. Das Verwaltungsgericht Göttingen sah keine höhere Gewalt vorliegen, da die Stadt rechtzeitig den Schlamm aus den Becken hätte entnehmen können. Außerdem seien erhöhte Schadstoffwerte aufgrund von Störfällen zu beachten, da das Ziel der Abgabe sei, so wenig schädliches Abwasser wie möglich in die Flüsse einzuleiten. Die Stadt Hann. Münden hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestellt.