Göttinger Rechtswissenschaftlerin Christine Langenfeld wird Richterin am Verfassungsgericht
Die Göttinger Rechtswissenschaftlerin Christine Langenfeld wurde am Freitag vom Bundesrat einstimmig als Richterin in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. "Wir freuen uns sehr über die Wahl von Prof. Langenfeld in das höchste deutsche Gericht und gratulieren ihr herzlich. Die Wahl ist eine besondere Auszeichnung ihrer Leistung als Staats- und Europarechtlerin", so Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Universität Göttingen. Christine Langenfeld ist seit 16 Jahren in Göttingen tätig. Die Direktorin der Abteilung für Staatsrecht am Institut für Öffentliches Recht war von 2008 bis 2010 Dekanin der Juristischen Fakultät. Langenfelds wesentliche Forschungsgebiete sind das Staatsrecht und das besondere Verwaltungsrecht. Außerdem beschäftigt sie sich unter anderem mit grundgesetzlichen Diskriminierungsverboten, Gleichstellungsaufträgen, dem Migrations- und Integrationsrecht, dem Bildungsrecht sowie dem Verhältnis von Staat und Religion. Mit ihrer Wahl sind damit bereits zwei Rechtswissenschaftler der Uni Göttingen am Bundesverfassungsgericht vertreten. Seit 2010 ist Andreas L. Paulus Richter des Ersten Senats. Er sieht den weiteren Neuzugang aus Göttingen als Bestätigung für das große Renommee der Göttinger Fakultät.