Geschrieben von Frank Dullweber
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Die erhobenen Abfallgebühren des Landkreises Osterode für das Jahr 2015 sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen heute entschieden. Es seien keine Kalkulationsfehler erkennbar, so das Urteil. Zwei Klagen wurden damit im Jahr 2015 abgewiesen. Osterodes Erster Kreisrat Gero Geißlreiter sieht das Gerichtsurteil auch als Lob für die Arbeit der Verwaltung. „Wer weiß, welch‘ schwieriges Geschäft die Gebührenkalkulation ist und dass überall juristische Fallstricke lauern, wird dies mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen“, so Geißlreiter.