Angeklagter im Mordprozess von Reiffenhausen schuldig gesprochen
Im Prozess um den Mord in Reiffenhausen hat das Landgericht Göttingen heute den Angeklagten für schuldig befunden. Der Vorsitzende Richter Ralf Günther verurteilte den 29-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe den Bruder seiner damaligen Freundin im Februar 2015 in einen Hinterhalt im Schleierbachtal gelockt und ihn, so Günther wörtlich, „in unbedingter Tötungsabsicht“ mit sieben Schüssen getötet. Dabei habe er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, da sein Opfer im Moment der Tat wehrlos gewesen und das Tatmotiv, Rache für die Überführung des Diebstahls durch das Opfer, nicht nachvollziehbar sei. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so der Richter, mache eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren zwar nicht unmöglich, aber doch sehr unwahrscheinlich. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.