Änderung des niedersächsischen Mediengesetzes: Reaktionen nach Anhörung im Ausschuss
Der Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Mediengesetzes ist heute im Ausschuss für Medien des Landtages behandelt worden. Dabei wurden Betroffene angehört. Die rot-grüne Landesregierung will mit der Gesetzesnovellierung unter anderem Bürgersender, wie das StadtRadio Göttingen, stärken. Die Zulassung der Sender soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem soll ein fester Prozentsatz des jährlichen Haushaltes der Landesmedienanstalt an die Bürgerfunksender gehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Niedersachsen begrüßte das Vorhaben. Der Bürgerfunk habe eine wichtige Funktion zur Vielfaltsicherung, aber auch zur Förderung von Medienkompetenz. Die CDU stellt sich gegen die feste Haushaltszuteilung. Die Haushaltssouveränität der Landesmedienanstalt dürfe nicht angetastet werden, so Jens Nacke, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Auch die FDP kritisiert den Entwurf. Das rot-grüne Mediengesetz wäre ein Rückschritt für die Medien, teilte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, Christian Dürr, mit. In Niedersachsen gibt es insgesamt zehn Bürgerradios, zwei Bürgerfernsehveranstalter und drei Sender, die ein Hörfunk- und Fernsehprogramm bieten. Aufsichtsbehörde ist die Landesmedienanstalt.