Versammlungsbehörde der Stadt Göttingen gab rechtswidrig Personendaten weiter
Die Versammlungsbehörde der Stadt Göttingen hat jahrelang rechtswidrig Daten von Personen weitergegeben die eine Versammlung angemeldet haben. Das teilte der Anwalt Sven Adam mit, der die Klägerin, eine 29-jährige Göttingerin, vor dem Verwaltungsgericht Göttingen vertrat. Heute wurde die Klage verhandelt. Mit einer Auskunftsverpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht hatte die Klägerin erfahren, dass ihre Adresse und weitere Kontaktdaten nicht nur innerhalb der Stadtverwaltung und an die Polizei weitergegeben wurden, sondern auch an die Feuerwehr und an die GöVB. Diese Einrichtungen bekamen eine Kopie der Bestätigung. Der Bescheid enthalte den Namen, die Adresse und die Email-Adresse der Personen, die die Versammlung angemeldet haben. „Das Niedersächsische Versammlungsgesetz sieht nur in sehr engen Grenzen die Möglichkeit der Weitergabe der auch durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit besonders geschützten und ohnehin sensiblen Daten der Anmelder an andere Stellen vor“, so Rechtsanwalt Sven Adam. Die Stadt Göttingen habe schon im Vorfeld der Verhandlung die fehlende Rechtsgrundlage anerkannt. Außerdem haben sich beide Parteien auf ein neues Formular für Versammlungsanmeldungen verständigt, in dem der Weitergabe der Email-Adresse an die Polizei widersprochen werden kann.