Zum Schutz der Kröten, die zu ihren Laichgewässern ziehen, werden von ehrenamtlichen Helfern im Landkreis Göttingen ab Anfang März so genannte Krötenzäune aufgestellt. Diese werden an besonders stark bewanderten Straßen aufgebaut, um Kröten und andere Amphibien auf ihrer Wanderung zu den Laichgewässern zu schützen. Bei den Zäunen handelt sich meist um ca. 50 cm hohe undurchsichtige Kunststofffolien, die parallel zur Straße aufgebaut werden. Auf der Anwanderungsseite sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig eingegraben. Der Krötenzaun wird von den wandernden Amphibien als Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Fangeimer. Die gefangenen Amphibien werden gezählt und auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder ausgesetzt. Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens einmal täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig. In Zeiten starker Wanderaktivität können sogar mehrmalige Leerungen notwendig sein. Für Aufbau und Betreuung der Krötenzäune werden von Naturschutzgruppen freiwillige Helfer gesucht. Informationen für Naturfreunde, die die diesjährigen Maßnahmen zum Amphibienschutz unterstützen wollen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde, erreichbar per Telefon 0551 525-449 oder per E-Mail naturschutz@landkreisgoettingen.de. Vier besonders stark genutzte Straßenabschnitte werden auf Initiative des Landkreises in den Hauptwandernächten jeweils von 19 bis 6 Uhr voll gesperrt:
• zwischen Klein Schneen und Friedland (fest installierte Schranken);
• zwischen Gelliehausen und Appenrode (fest installierte Schranken);
• Dahlheim Richtung Nieste (fest installierte Schranken);
• Gemeindestraße in Bilshausen ("Auf dem Osterberg").
Umleitungen sind ausgeschildert. Es entsteht jeweils ein Umweg von wenigen Minuten. Der Landkreis Göttingen bittet für diese Beeinträchtigung um Verständnis, nur so ist ein effektiver Amphibienschutz möglich. An allen unten genannten Straßenabschnitten wird das Warnschild „Vorsicht Krötenwanderung“ aufgestellt. Autofahrer werden gebeten, an diesen Straßenabschnitten insbesondere in feuchtwarmen Nächten bis Mitte April auf wandernde Amphibien sowie Helfer, die im Amphibienschutz tätig sind, Rücksicht zu nehmen. An besonders gefährdeten Straßenabschnitten wird außerdem Tempo 50 angeordnet – dies gilt jeweils nachts von 19 bis 6 Uhr.
Ort Straße Bemerkungen (gilt jeweils nachts von 19 bis 6 Uhr)
Adelebsen, L 554 westlich von Adelebsen, Tempo 50 !
Adelebsen, Lödingser Str.
Appenrode bis Gelliehausen, Gemeindestraße, Vollsperrung mit Schranken
Benterode (Bruchhof bei Autobahnunterführung), L 533/ K 222, Tempo 50!
Bilshausen (Richtung Bodensee), L 523
Bilshausen (Gemeindestraße "Auf dem Osterberg"), Vollsperrung
Brochthausen (Richtung Fuhrbach), L 531
Bursfelde (Richtung Hemeln) und Ortsdurchfahrt, L 561
Dahlheim (Richtung Nieste), L 563, Vollsperrung mit Schranken
Duderstadt (Richtung Fuhrbach bis Rothewarte), L 531
Eberhausen (Papiermühle), K 224
Gimte (Ballertasche), L 561
Hann. Münden (Richtung Wiershausen), K 217
Klein Schneen bis Friedland, K 26/K 27, Vollsperrung mit Schranken
Klein Schneen (Richtung Deiderode), K 29
Landwehrhagen (Ortslage), L 533
Mackenrode (Richtung Groß Lengden), L 574
Niedernjesa (Richtung Reinhausen, am Wendebachstausee), L 568
Nienhagen (Richtung Escherode), K 212, Tempo 50!
Nieste (Richtung Kleinalmerode: Ortsausgang und Umschwang), L 563
Ossenfeld (Richtung B 3), K 42, Tempo 50!
Reyershausen (Richtung Nörten-Hardenberg), B 446, Tempo 50!
Renshausen (Thiershäuser Teiche), K 102, Tempo 50!
Uschlag (Richtung Heiligenrode), L 563, Tempo 50!
Waake (Einmündung Bösinghausen), B 27