Geschrieben von Jeanine Rudat
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Die Göttinger SPD-Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta weist daraufhin, dass an Göttinger Gesamtschulen weiterhin die Geschwisterregelung gilt. Das habe ein klärendes Gespräch mit Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und dem Göttinger Schuldezernent Siegfried Lieske in Hannover ergeben. Der entsprechende Paragraph 59a im Niedersächsischen Schulgesetz, der die Aufnahme an Gesamtschulen regelt, finde weiterhin Anwendung für die Göttinger Gesamtschulen, so Andretta. Dort sei die Vorgehensweise für den Fall geregelt, dass an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt. Es entscheide das Los, wobei das Losverfahren so durchgeführt werden könne, dass Geschwisterkinder vorrangig aufgenommen werden können. Gleichzeitig können zur Erreichung eines repräsentativen Querschnitts der Schülerschaft verschiedene Leistungstöpfe gebildet werden.