Geschrieben von Christian Röther
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Die Verbraucherzentrale Göttingen rät dazu, schon früh eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht abzuschließen. Bei einem Unfall oder einer Krankheit könnten nicht automatisch Familienangehörige für den Betroffenen handeln, wenn keine Vorsorge getroffen wurde, so die Verbraucherzentrale. Sei zum Beispiel ein Ehepartner wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht mehr in der Lage, Entscheidungen über eine Operation zu treffen, müsse häufig eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn keine Vorsorgesollmacht vorliege. Banken und Versicherungen würden ohne Vorlage einer Vollmacht häufig die Ausführung von Aufträgen verweigern.