Neubildung des Jugendhilfeausschuss des Landkreises Northeim
Mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode zum 1. November muss auch der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Northeim neu gebildet werden. Neben den Mitgliedern aus dem neuen Kreistag, sollen dem Jugendhilfeausschuss auch sechs stimmberechtigte Mitglieder angehören, die von den im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden. Die Vorschläge müssen bis zum 30. September beim Landkreis Northeim, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim schriftlich eingereicht werden. Dabei sind Name, Vorname, Beruf, Alter und Anschrift der vorgeschlagenen Personen anzugeben. Es können nur Personen vorgeschlagen werden, die ihre Hauptwohnung im Landkreis Northeim haben. Außerdem müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein. Nähere Auskünfte erteilt Martin Brünig, Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familien, unter Telefon 05551 708251.