Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot des "Hells Angels MC Charter Göttingen"
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Verbot des „Hells Angels MC Charter Göttingen“ bestätigt. Damit folgt das Gericht der Verbotsentscheidung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 20. Oktober 2014. In dem heutigen Urteil machte das Gericht klar, dass die von den Mitgliedern des Vereins begangenen Straftaten auch dem Verein zugerechnet werden dürfen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius bezeichnet die Entscheidung als „gute Nachricht“. „Gegen die Rockerkriminalität im Süden Niedersachsens ist damit ein bedeutsamer Schlag gelungen“, so Pistorius. Das Vermögen des Vereins, z. B. mehrere Motorräder, verbleibt weiterhin im Besitz der Verbotsbehörde.