Geschrieben von Norma Jean Böger
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Der Landkreis Göttingen weist seine Bürger darauf hin, einen eventuellen Wohngeldanspruch neu prüfen zu lassen. Grund ist, dass zum ersten Mal seit sechs Jahren das Wohngeld erhöht wurde. Seit Beginn des Jahres richtet sich die Höhe der Zahlung nach der Miethöhe. Damit soll das Wohngeld angepasst sein an die aktuelle Lage auf Arbeits- und Wohnmarkt sowie an die Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten. Die Erhöhung und neue Freibeträge führen dazu, dass nun mehr Familien, Alleinstehende und Rentner anspruchsberechtigt sind. Der Landkreis empfiehlt daher Bürgern, denen eine Zahlung bislang aufgrund zu hohen Einkommens abgelehnt wurde, einen neuen Antrag zu stellen. Wohngeldberechtigt sind Personen mit geringem Einkommen, die Mieter oder Eigentümer sind und keine anderen Sozialleistungen erhalten. Neben dem Wohngeld werden auch Hilfen für Bildung und Teilhabe gezahlt. Weitere Informationen zum Wohngeld sowie Antragsformulare sind in den Bürgerbüros und den Büros des Landkreises erhältlich.